Die Stadt Bad Marienberg (Westerwald) (mundartlich: Marmerich) ist ein staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie angehört
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
6137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56470
Vorwahl
02661
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Marienberg (Westerwald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Große Kreisstadt Marienberg hat derzeit 41 Bebauungspläne, davon sind 21 rechtskräftig. Es gibt auch 2 rechtskräftige Außenbereichssatzungen, 8 rechtskräftige Ergänzungssatzungen und eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
- Bebauungspläne wie Nr. 2 „Am Federnwerk“, Nr. 3 „Wohngebiet Gebirge“, Nr. 7 „Am Goldkindstein“, Nr. 13 „Historische Altstadt“ und weitere sind rechtskräftig oder in verschiedenen Verfahrensständen.
- Es besteht derzeit kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, aber es ist geplant, einen innerhalb der nächsten 3-5 Jahre zu entwickeln und rechtskräftig zu machen.
- Aktuelle Projekte umfassen die Umgestaltung des südlichen Kurparks und die Realisierung eines barrierefreien Zugangs zum Kurpark-Rathaus.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.